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BRAO-konforme Kanzlei-Sichtbarkeit — § 43b in der Praxis

Von Ahmed Veröffentlicht: Aktualisiert:

Rechtssuchende beginnen ihre Suche fast immer bei Google. Wer als Kanzlei dort nicht auftaucht, wird von vielen schlicht nicht wahrgenommen — egal, wie gut die fachliche Arbeit ist. Doch anwaltliche Außendarstellung ist berufsrechtlich reguliert, und viele Kanzleien halten sich beim Thema Sichtbarkeit deshalb zurück. Das ist nicht nötig: BRAO-konforme Kanzlei-Sichtbarkeit ist möglich und ausdrücklich erlaubt — solange man den Rahmen von § 43b BRAO kennt. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was erlaubt ist und was nicht, damit Ihre Kanzlei auffindbar wird, ohne berufsrechtlich anzuecken.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine, verständliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Beurteilung im Einzelfall obliegt Ihnen bzw. Ihrer Rechtsanwaltskammer; für die abschließende Prüfung empfehlen wir eine fachkundige Beratung.

Was § 43b BRAO tatsächlich sagt

Der Kern von § 43b BRAO ist einfacher, als sein Ruf vermuten lässt. Werbung ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erlaubt, soweit sie

  1. über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet und
  2. nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Zwei Missverständnisse lösen sich damit auf. Erstens: Anwaltswerbung ist nicht verboten — im Gegenteil, sachliche Information ist ausdrücklich zulässig. Zweitens: Die Grenze ist nicht „Werbung ja/nein“, sondern die Art der Werbung. Sachliche Unterrichtung über Ihre Tätigkeit, Ihre Rechtsgebiete und Ihre Erreichbarkeit ist erlaubt. Unzulässig wird es dort, wo Werbung gezielt darauf abzielt, in einer konkreten Einzelsituation ein bestimmtes Mandat einzuwerben, oder wo sie reißerisch beziehungsweise herabsetzend auftritt.

Für Ihre Online-Sichtbarkeit heißt das: Auffindbarkeit und sachliche Information sind Ihr Spielfeld — und das ist ein großes Spielfeld.

Sichtbarkeit statt Mandatswerbung — der entscheidende Unterschied

Der ganze Unterschied liegt in der Ausrichtung. Sichtbarkeit bedeutet: Wer ohnehin einen Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Stadt sucht, soll Ihre Kanzlei finden. Das ist sachliche Information über ein bestehendes Angebot — genau das, was § 43b erlaubt. Mandatswerbung im Einzelfall bedeutet dagegen: eine konkrete Person in einer konkreten Situation gezielt anzusprechen, um genau dieses eine Mandat zu gewinnen. Das ist der Bereich, den das Berufsrecht kritisch sieht.

Praktisch gedacht: Eine sachliche Seite „Arbeitsrecht in Passau — was wir vertreten und wie Sie uns erreichen“ ist zulässige Information. Eine Formulierung wie „Gekündigt worden? Wir gewinnen Ihren Fall garantiert“ ist gleich mehrfach problematisch — sie richtet sich auf den Einzelfall, verspricht einen Erfolg und wirbt reißerisch. Seriöse Kanzlei-SEO bewegt sich konsequent auf der ersten Seite dieser Linie.

Was Kanzleien online dürfen

Der zulässige Rahmen ist weit. Sachlich und informierend dürfen Sie:

  • Ihre Kanzlei auffindbar machen: Google Business Profil, eine gepflegte Website, konsistente Einträge in relevanten Verzeichnissen.
  • Ihre Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte sachlich beschreiben: was Sie vertreten, für wen, wie der Ablauf ist.
  • Fachliche Qualifikationen nennen: Fachanwaltstitel, Tätigkeitsschwerpunkte, Zusatzqualifikationen — sachlich und wahr.
  • Sachliche Fachinhalte veröffentlichen: informierende Beiträge zu Rechtsthemen, die Kompetenz zeigen, ohne konkrete Mandate anzuwerben.
  • Praktische Informationen geben: Erreichbarkeit, Sprechzeiten, Standort, Sprachen, Terminvereinbarung.
  • Echte Bewertungen ermöglichen: auf zulässige Weise, ohne die anwaltliche Verschwiegenheit zu berühren.

Was Kanzleien online vermeiden sollten

Und die andere Seite — Muster, die berufs- und wettbewerbsrechtlich problematisch sind:

  • Erfolgs- und Quotenversprechen: „95 % Erfolgsquote“, „wir gewinnen jeden Fall“, jede Form der Erfolgsgarantie.
  • Werbung, die auf den Einzelfall zielt: Ansprache konkreter Situationen mit dem Ziel, genau dieses Mandat einzuwerben.
  • Reißerische Selbstdarstellung: Superlative, marktschreierische Slogans, „Star-Anwalt“-Rhetorik.
  • Herabsetzende Vergleiche: unsachliche Abgrenzung von Kolleginnen und Kollegen.
  • Alles, was die Verschwiegenheit berührt: mandatsbezogene Details in Texten, Fallbeispielen oder Bewertungsantworten.

Die einfache Faustregel: Informieren Sie sachlich über Ihre Tätigkeit, statt einen konkreten Erfolg oder ein konkretes Mandat zu versprechen.

Wer trägt die Verantwortung?

Ein zentraler Punkt: Die berufsrechtliche Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte trägt die Kanzlei — auch dann, wenn eine Agentur die Texte erstellt. Deshalb sollte jede seriöse Zusammenarbeit zwei Dinge sicherstellen: das Vermeiden erkennbar problematischer Formulierungen von vornherein und eine Freigabe vor Veröffentlichung, bei der Sie jeden Text prüfen und verantworten. So bleibt die inhaltliche Hoheit dort, wo sie berufsrechtlich hingehört — bei Ihnen. Dieser Freigabe-Mechanismus ist Ihr eigentlicher Schutz.

Checkliste: BRAO-konforme Sichtbarkeit

Zum selbst Durchgehen. Jedes „Nein“ ist ein Prüfpunkt:

Selbstcheck · 7 Punkte

  • Sind alle Inhalte sachlich informierend — statt auf ein Einzelmandat gerichtet?
  • Enthält die Website keine Erfolgs- oder Quotenversprechen?
  • Wird auf Superlative und reißerische Slogans verzichtet?
  • Gibt es keine herabsetzenden Vergleiche mit anderen Kanzleien?
  • Bleiben alle Texte und Bewertungsantworten frei von mandatsbezogenen Details (Verschwiegenheit)?
  • Sind Fachanwaltstitel und Schwerpunkte sachlich und wahr dargestellt?
  • Gibt es einen Freigabeprozess, bei dem die Kanzlei jeden Text prüft?

Mehr als ein oder zwei offene Punkte? Dann lohnt ein sachlicher Blick auf Ihre bestehende Außendarstellung, bevor Sie ausbauen.

Wie Sichtbarkeit konkret entsteht

BRAO-Konformität und wirksame Sichtbarkeit sind kein Widerspruch. Der Weg führt über ein sachlich gepflegtes Google Business Profil, eine nach Rechtsgebieten strukturierte Website und konsistente Einträge im Netz. So erscheint Ihre Kanzlei bei fachlich-lokalen Suchen wie „[Rechtsgebiet] + [Stadt]“ — genau dort, wo Rechtssuchende sich orientieren. Wie Sie diese Struktur nach Rechtsgebieten sauber aufbauen, vertieft der Ratgeber Local SEO nach Rechtsgebiet.

Häufige Fragen

Dürfen Anwälte überhaupt werben bzw. SEO machen?

Ja. § 43b BRAO erlaubt Werbung, die sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf ein Einzelmandat gerichtet ist. Sichtbarkeit über Google Business Profil, Website und Verzeichnisse fällt in diesen Rahmen.

Was ist mit § 43b BRAO konkret gemeint?

Vereinfacht: Sachliche Information über Ihre Tätigkeit ist erlaubt; unzulässig ist Werbung, die auf die Erteilung eines konkreten Auftrags im Einzelfall gerichtet ist oder reißerisch bzw. herabsetzend auftritt.

Darf ich Erfolge oder Erfolgsquoten nennen?

Erfolgsversprechen und Quotenwerbung („95 % Erfolg“, „gewinnen Sie jeden Fall“) sind berufs- und wettbewerbsrechtlich problematisch und sollten unterbleiben. Sachliche Tätigkeitsbeschreibung ist der sichere Weg.

Wer haftet, wenn eine Agentur den Text schreibt?

Die berufsrechtliche Verantwortung bleibt bei der Kanzlei. Deshalb sind das Vermeiden problematischer Formulierungen und eine Freigabe vor Veröffentlichung entscheidend.

Wie gehe ich mit Bewertungen um, ohne die Verschwiegenheit zu verletzen?

Sachlich und allgemein antworten, ohne mandatsbezogene Details zu nennen oder ein Mandatsverhältnis öffentlich zu bestätigen. Keine gekauften Rezensionen.

Zum Leistungsangebot

Sie möchten sichtbar werden — im Rahmen des Berufsrechts?

Sichtbarkeit und § 43b BRAO schließen sich nicht aus, wenn man auf sachliche Information setzt und jeden Text freigibt. Genau darauf ist unsere Arbeit für Local SEO für Kanzleien ausgelegt: mehr fachlich-lokale Auffindbarkeit, berufsrechtsbewusst umgesetzt, jede Veröffentlichung mit Ihrer Freigabe. Ohne garantierte Platzierungen und ohne garantierte Mandate — dafür mit sauberer Arbeit nach dem Stand der Technik.

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Ahmed Mahmutovic — SEO-Berater bei Rankerra

Ahmed — Gründer von Rankerra & SEO-Berater aus Fürstenstein bei Passau

Er betreut Kanzleien und lokale Unternehmen im DACH-Raum und arbeitet im rechtlichen Umfeld bewusst sachlich und berufsrechtsbewusst — mit Freigabe vor jeder Veröffentlichung.